Aktualisiert 23.08.2021
· Anzahl der Teilnehmer*innen
· Max. Personenzahl 25 Personen; vollständig geimpfte Personen zählen nicht in die Personenanzahl mit hinein.
· Es ist drinnen und draußen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten bei Angeboten mit Erwachsenen, die auf einem Stuhl sitzen. Bei Angeboten mit Familien, die sich im Raum
oder auch auf einer Matte am Boden bewegen, gilt als Berechnunsfaktor 10 m² pro Person bzw. pro Paar aus einem Haushalt (also z.B. Mutter-Kind-Paar).
· Zugang und Hygieneregeln für Teilnehmer*innen
Es gilt die GGG-Regelung: Geimpft, von Corona genesen oder getestet. Für Personen ab 16 Jahren die weder den vollständigen Impfschutz haben noch von Corona genesen sind, ist Zutritt nur mit
einem negativen Testergebnis möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Familienzentrum stellt Schnelltests vor Ort zur Verfügung. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren
unterliegen nicht der Testpflicht. Impfschutz muss durch Vorlegen des Imfbuches oder des digitalen Impfausweises etc. nachgewiesen werden.
· Für Personen mit einschlägigen Symptomen (z.B. Fieber, Husten, Verlust Geschmacks- u. Geruchssinn) ist der Zutritt zum Familienzentrum untersagt. Ebenso für Personen, die
Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
· Die Namen und eine Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail) der Besucher*innen wird pro Veranstaltung in einem Formular erfasst. Die Listen werden vom Vorstand 4 Wochen in
einem abgeschlossenen Schrank im Familienzentrum aufbewahrt und dann vernichtet. Mit dem Eintrag in das Formular wird per Unterschrift bestätigt, dass keine Infektion bei der Person und in deren
Familie vorliegt. Bei einer Corona-Virus-Infektion innerhalb von 14 Tagen nach Besuchen des Familienzentrums ist der Vorstand des Familienzentrums Die Besucher*innen werden mit Aushängen über die
Hygiene- und Abstandsregeln informiert und ggf. von der Leitung darauf hingewiesen.
· Körperkontakt bei Personen, die nicht aus einem Haushalt sind, oder Begrüßungsrituale sind nicht gestattet.
· Beim Betreten des Zentrums und dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands
(1,50 m) nicht gerechnet werden kann, muss ein Mundschutz getragen werden. Eine einfache nicht-medizinische Mund-Nasen-Maske genügt. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz und
für sie gilt die Abstandsregel nicht.
· An den Türen der offenen Treff- und Gruppenräume stehen den Besucher*innen Desinfektionsspender (Spray oder Gel) zur Verfügung. In den Toilettenräumen stehen ausreichend
Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
· Die Toiletten dürfen nur einzeln aufgesucht werden bzw. gleichzeitig nur von Personen des gleichen Haushalts (Eltern-Kind-Paar).
· Hygienemaßnahmen im Zentrum
· Die Gastgeberin des Cafés bzw. die Kursleiterin hat die Leitung der Veranstaltung und ist für die Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle der Hygieneregeln und -bestimmungen
verantwortlich.
· Vor, während und nach der Veranstaltung muss der Raum ausreichend gelüftet werden, also je nach Außentemperatur jeweils mindestens 3 - 5 Minuten alle Fenster ganz
öffnen.
· Viel benützte Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Lichtschalter, Tischoberflächen oder Fenstergriffe, Küchenzeile Arbeitsfläche, Spüle und Griffe, Toiletten), werden je nach
Benutzungsfrequenz während der Öffnungszeit oder nach der Veranstaltung gereinigt.
· Ausgabe von Speisen und Getränken
· Die Essens- und Getränkeausgabe findet durch Bedienung am Tisch statt. In der Küche halten sich maximal 2 Gastgeberinnen unter Beachtung des Mindestabstands auf. Die
Gastgeberinnen tragen im Café-Bereich beim Bedienen einen Mundschutz.